Aussagepsychologie

Allgemeines zur Aussagepsychologie

Die Hauptfrage einer aussagepsychologischen Begutachtung besteht darin, systematisch zu prüfen, ob eine Aussage anders als durch einen tatsächlichen Erlebnishintergrund zustande gekommen sein kann. 

Der grundlegende Prozess einer aussagepsychologischen Begutachtung fußt, wie auch andere Prozesse wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns, auf dem Aufstellen und Prüfen von Hypothesen. Entsprechend dem wissenschaftlichen Falsifikationsprinzip (Popper, 2005) wird versucht die Hypothesen zu falsifizieren, d.h. eine widerlegende Erkenntnis zu finden. Erst wenn die Hypothesen den Falsifikationsversuch überstehen hat sich diese Hypothese bewährt. Dieses Vorgehen wurde auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Dieser hat im Jahr 1999 daraus resultierend wissenschaftliche Mindeststandards an aussagepsychologische Begutachtungen formuliert (Bundesgerichtshof, 1999). Der zu überprüfende Sachverhalt soll so lange negiert werden, bis diese Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar ist. 

Der Aussagepsychologie oder die Aussagepsychologin geht also bei der Begutachtung zunächst davon aus, dass die Aussage nicht erlebnisbasiert ist ("Unwahrannahme"). Auf dieser Annahme aufbauend werden dann aus den spezifischen Akteninformationen und Randbedingungen einzelfallorientierte Subhypothesen zur Unwahrannahme gebildet. Der Aussagepsychologe oder die Aussagepsychologin prüft anhand wissenschaftlicher Methoden jede einzelne Hypothese und kommt abschließend in seinem vorliegenden, vorläufigen, Gutachten zu einem Urteil. Kommt es zu einer Hauptverhandlung so wird in der Regel der Aussagepsychologe oder die Aussagepsychologin geladen um sein bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung sind hierbei einzubeziehen. 

Sollte die Unwahrannahme nicht widerlegt werden können, heißt das nicht automatisch, dass die Aussage erfunden wurde. In der Regel liegen dann Faktoren vor, die den hohen Hürden des Falsifikationsprinzips nicht stand gehalten haben. 

 

Die Begutachtung

Die Begutachtung findet in der Regel an einem neutralen Ort statt. Die Zeugin oder der Zeuge wird in der Regel allein von mir begutachtet, d.h. Begleitpersonen sollen bei der Begutachtung nicht anwesend sein.

Den Hauptteil der Begutachtung wird in der Regel das psychodiagnostische Gespräch einnehmen. Psychologische Tests kommen nur sofern notwendig und nur im Einzelfall zum Tragen. Die Dauer richtet sich nach dem Verfahrenstatbestand. Pausen sind jederzeit möglich.

Die Begutachtung ist freiwillig und wird - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit Tonband aufgezeichnet.

Es handelt sich um eine psychologische Untersuchung, nicht um eine medizinisch-körperliche.

Ich bitte Sie, sich nicht auf die Begutachtung vorzubereiten.

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