Familienrechtspsychologie

Allgemeines zur Psychologie im Familienrecht

Das Familiengericht zieht Psychologinnen und Psychologen bei, wenn die Situation von Kindern betroffen ist und sie psychologisches Wissen einbeziehen wollen. Dies können in der Regel Fragen bezüglich des Aufenthaltes des Kindes und die elterliche Sorge nach Trennung sowie Scheidung sein, Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen, Prüfung einer mögliches Kindeswohlgefährdung oder Verbleib/Rückführung eines fremduntergebrachten Kindes. 

Der Psychologe oder die Psychologin orientiert sich in der Regel an dem Begriff "Kindeswohl". Diesen juristische Begriff übersetzt er oder sie in psychologische Fragen, welche es zu prüfen gilt. In der Regel wird sich die entwicklungsbezogene Ausgangslage, die Bindung zu den Bezugspersonen, die Beziehungen des Kindes, der Wille des Kindes, die Erziehungs- und Förderkompetenz sowie die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern angeschaut. Darüber hinaus berücksichtigt der Psychologe oder die Psychologin auch den Aspekt der Kontinuität und Stabilität. Im Einzelfall können weitere psychologische Aspekte in die Prüfung einbezogen werden.

Das Gebiet der Familienrechtspsychologie ist so komplex und vielfältig wie die einzelnen Familien selbst.

 

Die Begutachtung

Die Begutachtung findet in der Regel an einem neutralen Ort statt. Um Sie und die Lebenswelt Ihres Kindes besser kennenzulernen führe ich Hausbesuche durch. 

Nach dem Aktenstudium vereinbare ich einen Termin zum Erstgespräch. Ein solches Gespräch kann ein bis zwei Stunden dauern. Sind psychologische Tests notwendig wird die Zeit im Erstgespräch nicht ausreichen. Hier vereinbare ich weitere Termine mit Ihnen. Dies gilt auch, wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf haben oder ich noch weitere Informationen benötige. 

Danach möchte ich gerne Ihr Kind bzw. Ihre Kinder kennenlernen und führe ein Gespräch mit diesen durch. Das Kind bzw. die Kinder werden in der Regel allein von mir begutachtet, d.h. Sie als Eltern sollten nicht anwesend sein. 


In der Regel führe ich dann eine "Interaktionsbeobachtung" durch, d.h. ich schaue mir eine Situation zwischen Ihnen und Ihrem Kind an.

Die Begutachtung ist freiwillig und wird - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit Tonband aufgezeichnet.

Es handelt sich um eine psychologische Untersuchung, nicht um eine medizinisch-körperliche.

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